Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Basic income support in old age and reduced-earning-capacity
Wenn Rente, Einkommen und Vermögen nicht reichen: Grundsicherung zahlt Regelbedarf, angemessene Miete und Heizung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung.
Antrag starten →Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Sozialhilfe nach SGB XII Kapitel 4 für Menschen in Deutschland, deren Rente, Einkommen und verwertbares Vermögen den notwendigen Lebensunterhalt nicht decken. Sie umfasst den Regelbedarf sowie angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung. Zuständig ist das Sozialamt der Kommune; die Deutsche Rentenversicherung stellt den offiziellen <a href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/Antrag_auf_Grundsicherung_im_Alter_und_bei_EM.html">Antrag auf Grundsicherung</a> bereit.
Anspruch
Sie können Grundsicherung bekommen, wenn:
- Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben (derzeit 66–67 Jahre) oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
- Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt
- Ihre Rente, Erwerbs- und sonstigen Einkünfte den Bedarf aus Regelbedarf, angemessener Miete und Heizung nicht decken
- Ihr verwertbares Vermögen den Schonbetrag von 10.000 € nicht übersteigt
- Keine Mindestversicherungszeit nötig ist: Entscheidend sind Alter bzw. dauerhafte volle Erwerbsminderung und Hilfebedürftigkeit