Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Education and participation package
Hilfe für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung, Beförderung und 15 € monatlich für Sport, Musik oder Kultur.
Antrag starten →Das Bildungspaket (Leistungen für Bildung und Teilhabe) unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland, wenn der Haushalt Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht. Übernommen werden konkrete Bedarfe wie Ausflüge und Klassenfahrten, persönlicher Schulbedarf, angemessene Lernförderung, Schülerbeförderung und gemeinschaftliches Mittagessen; für soziale und kulturelle Teilhabe gibt es 15 € pro Monat. Zuständig ist das Jobcenter / Sozialamt (kommunale BuT-Stelle). Weitere Informationen: <a href="https://www.bmas.de/DE/Soziales/Hartz-IV/Leistungen/bildungspaket.html">BMAS Bildungspaket</a>.
Anspruch
Sie können Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen, wenn:
- Ihr Kind, Sie als Schülerin oder Schüler oder ein junger Mensch in Ihrem Haushalt Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhält
- Für Schul- und Kita-Leistungen das Kind eine Kita oder Schule besucht; bei Schülerinnen und Schülern in der Regel bis zum 25. Geburtstag
- Ein konkreter Bedarf besteht, z. B. Schulbedarf, Klassenfahrt, Ausflug, Mittagessen, Lernförderung oder Schülerbeförderung, und Schule oder Kita ihn bei Bedarf bestätigt
- Für soziale und kulturelle Teilhabe (Sportverein, Musikschule, Freizeit) das Kind noch nicht 18 Jahre alt ist; dafür sind bis zu 15 € monatlich vorgesehen
- Bei berufsbildender Schule keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird, wenn schulische BuT-Leistungen beantragt werden