Buronia · Rechner

Bürgergeld-Rechner 2026

Live-Schätzung Ihres Bürgergeld-Anspruchs nach den 2026 geltenden Regelsätzen — Regelbedarf + Wohnkosten abzüglich Einkommen.

0
0
0

Bruttowarmmiete inkl. Nebenkosten und Heizung. Das Jobcenter prüft Angemessenheit — hier rechnen wir mit dem realen Betrag.

700

0 wenn nicht erwerbstätig.

0

Quelle: BMAS — Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld

Mehr zum Bürgergeld

Detaillierte Erklärungen zu jeder Eingabe, der Mathematik dahinter und den geltenden Gesetzen — handgeschrieben, mit Quellenangabe.

Wie funktioniert der Bürgergeld-Rechner?

Der Buronia Bürgergeld-Rechner ist ein schneller, transparenter Anspruchsschätzer für die laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Er berechnet aus wenigen Eingaben einen Monatswert: Haushaltstyp, Kinder nach Altersgruppen, tatsächliche Warmmiete und Bruttoerwerbseinkommen. Die Ausgabe ist keine behördliche Entscheidung, sondern eine nachvollziehbare Näherung, die zeigt, ob sich ein Antrag beim Jobcenter sehr wahrscheinlich lohnt.

Der Rechner bildet die zentrale Struktur des Bürgergeldes ab: Regelbedarf + Unterkunft und Heizung + kindbezogene Bedarfe − anrechenbares Einkommen. Die Regelbedarfe stammen aus den ab 1. Januar 2026 geltenden BMAS-Werten. Für alleinstehende und alleinerziehende Erwachsene sind das 563 € monatlich, für volljährige Partner je 506 €, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 471 €, für Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 € und für Kinder bis 5 Jahre 357 €. Diese Beträge gelten 2026 unverändert gegenüber 2025, weil der gesetzliche Besitzschutz eine rechnerische Absenkung verhindert.

Die Eingabe zur Miete ist bewusst praktisch gehalten: Sie tragen die Bruttowarmmiete ein, also Kaltmiete, Nebenkosten und Heizung. Das Jobcenter prüft später, ob Unterkunft und Heizung im örtlichen Vergleich angemessen sind. Für eine erste Entscheidung ist aber der reale Mietaufwand wichtiger als eine abstrakte Tabelle. Das Tool speichert keine personenbezogenen Daten; die Berechnung läuft im Browser beziehungsweise über die API rein aus den sichtbaren Parametern. Ändern Sie einen Wert, ändert sich die URL, sodass ein Beratungsfall exakt geteilt oder später erneut geöffnet werden kann.

Wichtig ist der begrenzte Zweck: Der Rechner berücksichtigt die typischen Standardkomponenten, aber nicht jeden Sonderfall. Mehrbedarfe für Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung, kostenaufwändige Ernährung, dezentrale Warmwassererzeugung oder unabweisbare Sonderbedarfe werden nicht automatisch addiert. Vermögen, Unterhalt, Kindergeld, Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld I, selbständige Einkommen, Mietobergrenzen der Kommune und Sanktionen können im Einzelfall entscheidend sein. Der Schätzwert ist deshalb der Ausgangspunkt für einen Antrag, nicht dessen Ersatz.

Rechtsgrundlage und Systematik des Bürgergeldes

Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die Nachfolgeleistung des früheren Arbeitslosengeldes II beziehungsweise Sozialgeldes. Rechtsgrundlage ist das SGB II, insbesondere § 7 SGB II für die Leistungsberechtigung, § 9 SGB II für die Hilfebedürftigkeit, § 20 SGB II für den Regelbedarf, § 22 SGB II für Unterkunft und Heizung sowie § 11 ff. SGB II für Einkommen und Absetzbeträge. Zuständig ist das Jobcenter am gewöhnlichen Aufenthaltsort. In gemeinsamen Einrichtungen arbeitet die Bundesagentur für Arbeit mit der Kommune zusammen; in Optionskommunen führt der Landkreis oder die kreisfreie Stadt die Aufgaben allein aus.

Das Bürgergeld ist eine bedarfsabhängige Leistung. Es wird nicht gezahlt, weil jemand arbeitslos ist, sondern weil der Haushalt seinen notwendigen Lebensunterhalt aus Einkommen und verwertbarem Vermögen nicht decken kann. Ein erwerbstätiger Haushalt kann deshalb Bürgergeld als ergänzende Leistung erhalten; ein arbeitsloser Haushalt kann leer ausgehen, wenn verwertbares Einkommen oder Vermögen den Bedarf deckt. Entscheidend ist die Bedarfsgemeinschaft, nicht nur die einzelne Person.

Die Leistung besteht aus mehreren Ebenen. Der Regelbedarf deckt den laufenden Lebensunterhalt: Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie ohne Heizkosten, Körperpflege, Hausrat, Verkehr, Kommunikation und soziale Teilhabe. Unterkunft und Heizung werden zusätzlich berücksichtigt, soweit sie angemessen sind. Mehrbedarfe kommen hinzu, wenn das Gesetz eine besondere Lebenslage ausdrücklich anerkennt. Einmalige Bedarfe können zum Beispiel für die Erstausstattung einer Wohnung, Schwangerschaft und Geburt oder orthopädische Schuhe relevant werden.

Stand 1. Mai 2026 gilt weiter die Bürgergeld-Systematik für diese Berechnung. Das BMAS weist zugleich darauf hin, dass die Grundsicherung politisch weiterentwickelt werden soll. Für laufende Anträge zählt aber immer die Rechtslage im Bewilligungszeitraum und der Bescheid des zuständigen Jobcenters. Deshalb datiert Buronia die Sätze ausdrücklich auf 2026 und hält die Berechnungslogik getrennt von redaktionellen Einschätzungen.

Wie wird Bürgergeld 2026 mathematisch berechnet?

Die Grundformel lautet:

Bürgergeld = Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft − anrechenbares Einkommen

Der Gesamtbedarf setzt sich aus Regelbedarfen, anerkannten Wohnkosten und gegebenenfalls Mehrbedarfen zusammen. Der Rechner verwendet die amtlichen Regelbedarfsstufen für 2026: 563 € für Alleinstehende oder Alleinerziehende, 506 € je volljährigem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, 471 € für 14- bis 17-jährige Kinder, 390 € für 6- bis 13-jährige Kinder und 357 € für Kinder unter 6 Jahren. Volljährige unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern bilden in der Praxis eine eigene Konstellation; der einfache Rechner modelliert sie nicht gesondert, weil dafür Haushalts- und Ausbildungsstatus relevant sind.

Beispiel 1: Eine alleinstehende Person mit 700 € Warmmiete und keinem Einkommen hat einen rechnerischen Bedarf von 563 € + 700 € = 1.263 €. Wenn die Miete vom Jobcenter als angemessen anerkannt wird, läge die monatliche Leistung ungefähr bei 1.263 €. Ist die Miete unangemessen hoch, kann das Jobcenter nach einer Karenz- beziehungsweise Übergangslogik nur einen niedrigeren Betrag anerkennen.

Beispiel 2: Ein Paar mit einem Kind unter 6 Jahren, 950 € Warmmiete und 800 € Bruttoerwerbseinkommen hat zunächst einen Regelbedarf von 506 € + 506 € + 357 € = 1.369 €. Mit der Miete ergibt sich ein Bedarf von 2.319 €. Vom Erwerbseinkommen bleibt ein Freibetrag; bei 800 € Brutto sind im vereinfachten Modell 268 € geschützt, sodass 532 € angerechnet werden. Daraus folgt 2.319 € − 532 € = 1.787 € rechnerische Bürgergeldleistung.

Die behördliche Berechnung kann von dieser Näherung abweichen. Netto statt Brutto, Werbungskosten, Versicherungen, Unterhalt, Kindergeld, schwankendes Einkommen, selbständige Gewinne, Nebenkostenguthaben oder Rückzahlungen verändern den anrechenbaren Betrag. Der Rechner ist deshalb besonders stark für die Frage: Bin ich wahrscheinlich im Anspruchsbereich? Er ersetzt nicht die abschließende Einkommensprüfung im Bewilligungsbescheid.

Bedarfsgemeinschaft: Wer wird zusammen gerechnet?

Der wichtigste Begriff im Bürgergeld ist die Bedarfsgemeinschaft. Sie umfasst nicht automatisch jede Person in derselben Wohnung, sondern diejenigen, die sozialrechtlich füreinander einstehen. Typisch sind Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Partner in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft sowie unverheiratete Kinder unter 25 Jahren, soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. Eine Wohngemeinschaft ist dagegen nicht allein wegen gemeinsamer Küche oder Bad eine Bedarfsgemeinschaft.

Die Zuordnung hat große Auswirkungen. Partner erhalten nicht zweimal den Alleinstehenden-Regelbedarf, sondern jeweils die Regelbedarfsstufe für erwachsene Partner. Einkommen eines Partners kann den Anspruch des anderen mindern. Kindergeld wird grundsätzlich dem Kind als Einkommen zugerechnet, soweit es zur Bedarfsdeckung des Kindes benötigt wird. Unterhaltszahlungen, Unterhaltsvorschuss, Ausbildungsvergütung und bestimmte Sozialleistungen müssen ebenfalls eingeordnet werden.

Für Kinder unterscheidet der Rechner drei Altersgruppen, weil die Regelbedarfsstufen unterschiedlich hoch sind. Je älter das Kind, desto höher der gesetzliche Regelbedarf: unter 6 Jahre 357 €, 6 bis 13 Jahre 390 €, 14 bis 17 Jahre 471 €. Das spiegelt den statistisch höheren Verbrauch für Ernährung, Mobilität, Kommunikation, Kleidung und soziale Teilhabe im Jugendalter wider. Bildung und Teilhabe, Schulbedarf, Klassenfahrten, Lernförderung oder gemeinschaftliche Mittagsverpflegung laufen zusätzlich über eigene Instrumente und sind im Rechner nicht als pauschaler Monatswert enthalten.

Kompliziert wird es bei getrennt lebenden Eltern, Wechselmodell, temporärer Bedarfsgemeinschaft, volljährigen Kindern, Studierenden, Auszubildenden, Untermietern oder Angehörigen mit Pflegebedarf. In solchen Fällen ist die richtige Haushaltszuordnung oft wichtiger als die eigentliche Rechenformel. Buronia behandelt den Rechner deshalb als Vorfilter und verweist für die Antragstellung auf eine vollständige Darstellung der Haushaltsverhältnisse im Hauptantrag und in den Anlagen des Jobcenters.

Einkommen, Erwerbsfreibeträge und Anrechnung

Einkommen wird im Bürgergeld nicht einfach brutto vom Bedarf abgezogen. Zuerst wird geprüft, ob die Einnahme überhaupt zu berücksichtigen ist. Danach kommen Absetzbeträge und Freibeträge. Erwerbseinkommen wird günstiger behandelt als viele andere Einnahmen, weil Arbeit sich lohnen soll und weil mit Erwerbstätigkeit Kosten verbunden sind. Die zentrale Vorschrift ist § 11b SGB II.

Der Rechner modelliert die Erwerbstätigenfreibeträge vereinfacht: 100 € Grundfreibetrag, 20 % des Einkommensanteils zwischen 100 € und 520 €, 30 % des Anteils zwischen 520 € und 1.000 € sowie 10 % des Anteils zwischen 1.000 € und 1.200 €. Wenn mindestens ein minderjähriges Kind in der Bedarfsgemeinschaft lebt, reicht die letzte Stufe bis 1.500 €. Bei 800 € Brutto ergibt das 100 € + 84 € + 84 € = 268 € Freibetrag; 532 € werden auf den Bedarf angerechnet.

Nicht jedes Einkommen folgt dieser Logik. Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Elterngeld oberhalb des geschützten Mindestanteils, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Renten, Kapitalerträge, Betriebseinnahmen Selbständiger oder einmalige Zahlungen werden anders behandelt. Manche Einnahmen sind vollständig privilegiert, manche nur teilweise. Das Jobcenter betrachtet außerdem Zeiträume: laufendes Einkommen im Zuflussmonat, schwankende Einkommen über Durchschnittsbildung, Selbständige regelmäßig über Bewilligungsabschnitte mit vorläufiger und später abschließender Entscheidung.

Der Rechner fragt deshalb nach Bruttoerwerbseinkommen als einfach verständlichem Stellvertreter. Für eine echte Antragstellung sollten Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag, Nachweise zu Versicherungen, Fahrtkosten, Unterhaltspflichten und bei Selbständigen die Anlage EKS vorbereitet werden. Wer mehrere Minijobs, Trinkgelder, Schichtzulagen, Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder Elterngeld hat, sollte nicht nur den Rechnerwert betrachten, sondern die genaue Anrechnung im Bescheid prüfen.

Vermögen, Karenzzeit und Schonvermögen

Hilfebedürftigkeit setzt voraus, dass der Haushalt seinen Bedarf nicht aus Einkommen oder verwertbarem Vermögen decken kann. Seit der Bürgergeld-Reform ist die Vermögensprüfung in der ersten Zeit großzügiger als im alten Hartz-IV-System. In der Karenzzeit von zwölf Monaten bleibt ein erhebliches Vermögen geschützt: 40.000 € für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft und 15.000 € für jede weitere Person. Nach der Karenzzeit gelten niedrigere, aber immer noch relevante Schonbeträge und Schutzregeln.

Geschützt sein können insbesondere angemessener Hausrat, ein angemessenes Kraftfahrzeug für erwerbsfähige Personen, selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe und bestimmte Altersvorsorge. Nicht geschützt ist Vermögen nur deshalb, weil es emotional schwer verfügbar ist. Sparkonten, Depots, Kryptowährungen, nicht selbst genutzte Immobilien, Lebensversicherungen mit verwertbarem Rückkaufswert oder hohe Bargeldbestände können anspruchsmindernd wirken.

Der Rechner berücksichtigt Vermögen nicht, weil eine seriöse Vermögensprüfung deutlich mehr Angaben bräuchte: Eigentumsform, Verfügbarkeit, Verwertbarkeit, Zweckbindung, Haushaltsgröße, Karenzzeitstatus, Alter, Altersvorsorgeverträge und gegebenenfalls Härtefallargumente. Eine einzige Zahl würde falsche Sicherheit erzeugen. Wenn der Rechner einen hohen Anspruch ausweist, aber erhebliches Vermögen vorhanden ist, sollte der Antrag dennoch sauber vorbereitet und die Vermögenslage vollständig offengelegt werden.

Besonders fehleranfällig sind Erbschaften, Abfindungen, Steuererstattungen, Betriebsmittel Selbständiger, Rücklagen für Heiz- oder Nebenkosten und gemeinsame Konten mit Angehörigen. Entscheidend ist nicht nur der Kontostand, sondern auch, wann Geld zufließt und wofür es rechtlich bestimmt ist. Unvollständige Angaben können zu Rückforderungen und Ordnungswidrigkeiten führen; eine transparente Darstellung schützt vor späteren Streitigkeiten.

Unterkunft und Heizung: Warum die Miete nicht immer voll zählt

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden nach § 22 SGB II in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit sie angemessen sind. Das ist einer der praktisch wichtigsten und regional unterschiedlichsten Teile des Bürgergeldes. Während die Regelbedarfe bundesweit gleich sind, hängen Mietobergrenzen von Kommune, Haushaltsgröße, Mietniveau, Heizart und örtlichem Konzept ab. Ein Haushalt in München, Köln oder Hamburg hat andere Angemessenheitsgrenzen als ein Haushalt in einer ländlichen Region.

Der Rechner verwendet Ihre tatsächliche Warmmiete, weil sie für eine erste Liquiditätsbetrachtung entscheidend ist. Das Jobcenter kann aber nach Prüfung zu einem niedrigeren anerkannten Betrag kommen. Typischerweise wird zunächst die Bruttokaltmiete betrachtet, also Kaltmiete plus kalte Betriebskosten; Heizkosten werden gesondert auf Angemessenheit geprüft. Ist eine Wohnung zu teuer, muss das Jobcenter regelmäßig zur Kostensenkung auffordern und eine Übergangsfrist gewähren. Erst danach kann es die Kosten auf die angemessene Höhe begrenzen.

Die Karenzzeit schützt in vielen Fällen im ersten Jahr die tatsächlichen Unterkunftskosten stärker als später. Heizkosten sind davon nicht in gleicher Weise erfasst; sie müssen weiterhin angemessen sein. Nebenkostennachzahlungen, Guthaben, Staffelmieten, Indexmieten, Untervermietung, Haushaltsstrom, Warmwasser über Durchlauferhitzer oder dezentrale Heizung können die Berechnung verändern. Haushaltsstrom ist im Regelbedarf enthalten und nicht Teil der Unterkunftskosten.

Für Antragsteller ist wichtig: Mietvertrag, aktuelle Miethöhe, Betriebskostenabrechnung, Heizkostenabrechnung, Nachweise über Nachzahlungen und bei Eigentum Belastungen aus Darlehen und Bewirtschaftung gehören in die Unterlagen. Wer eine Wohnung neu anmieten will, sollte vor Vertragsunterzeichnung eine Zusicherung des Jobcenters einholen. Der Rechner zeigt den möglichen Anspruch; die lokale Unterkunftsprüfung entscheidet, ob dieser Wert vollständig anerkannt wird.

Mehrbedarfe und Sonderfälle, die der Rechner nicht addiert

Mehrbedarfe sind gesetzlich anerkannte Zusatzbedarfe, die über den Regelbedarf hinausgehen. Sie sind kein Bonus, sondern sollen typische Mehrkosten bestimmter Lebenslagen ausgleichen. Häufige Mehrbedarfe betreffen Alleinerziehende, Schwangerschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche, Menschen mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen, kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen und dezentrale Warmwassererzeugung. Auch unabweisbare, laufende besondere Bedarfe können relevant werden.

Für Alleinerziehende hängt der Mehrbedarf vom Alter und der Anzahl der Kinder ab. Die BMAS-Übersicht nennt beispielsweise 36 % des maßgebenden Regelbedarfs bei einem Kind unter 7 Jahren oder bei zwei beziehungsweise drei Kindern unter 16 Jahren; bei fünf oder mehr Kindern können 60 % erreicht werden. Bei einem Regelbedarf von 563 € sind 36 % rechnerisch rund 203 €. Der Rechner addiert diesen Betrag nicht automatisch, weil dafür genaue Familienkonstellationen erforderlich sind.

Schwangere erhalten ab der 13. Woche einen Mehrbedarf von 17 % des maßgebenden Regelbedarfs. Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen einen Mehrbedarf von 35 % erhalten, etwa bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Kostenaufwändige Ernährung setzt regelmäßig eine medizinische Bescheinigung voraus. Dezentrale Warmwasserbereitung wird über prozentuale Pauschalen berücksichtigt, wenn Warmwasser nicht über die Heizkosten abgerechnet wird.

Diese nicht modellierten Komponenten erklären, warum ein offizieller Bescheid höher sein kann als der Rechnerwert. Umgekehrt können Einkommen, Vermögen, unangemessene Miete oder anzurechnende Leistungen den Bescheid niedriger ausfallen lassen. Wer in einer besonderen Lebenslage ist, sollte den Rechner nicht als Obergrenze verstehen, sondern als Basiswert plus mögliche Mehrbedarfe.

Antragstellung: Jobcenter, Formulare und Nachweise

Der Bürgergeldantrag wird beim örtlich zuständigen Jobcenter gestellt. Online ist dies über jobcenter.digital möglich; viele Jobcenter akzeptieren zusätzlich Papierformulare, persönliche Abgabe oder Übersendung per Post. Für den Beginn des Anspruchs zählt der Monat der Antragstellung. Wer am Monatsende einen formlosen Antrag stellt, kann den Anspruch für diesen Monat sichern, auch wenn Unterlagen später nachgereicht werden.

Typische Unterlagen sind der Hauptantrag, Nachweise zur Identität und zum Aufenthalt, Mietvertrag, aktuelle Miet- und Heizkosten, Kontoauszüge, Lohnabrechnungen, Nachweise über Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld I, Versicherungsnachweise, Angaben zu Vermögen und bei Selbständigen die vorläufige Einkommenserklärung. Weitere Personen in der Bedarfsgemeinschaft werden über eigene Anlagen erfasst; Unterkunftskosten über die KdU-Anlage; Einkommen und Vermögen über EK- und VM-Formulare beziehungsweise digitale Entsprechungen.

Bei akuter Notlage kann ein Vorschuss nach § 42 SGB I oder eine vorläufige Entscheidung beantragt werden. Das ist wichtig, wenn Miete, Strom, Lebensmittel oder Krankenversicherung unmittelbar gefährdet sind. Fehlende Unterlagen sollten nicht dazu führen, dass gar kein Antrag gestellt wird. Besser ist ein kurzer fristwahrender Antrag mit dem Hinweis, dass Nachweise nachgereicht werden.

Nach Abgabe prüft das Jobcenter Anspruch, Bedarf, Einkommen, Vermögen und Mitwirkung. Der Bewilligungszeitraum beträgt häufig zwölf Monate, kann aber abweichen. Änderungen bei Einkommen, Miete, Haushaltsmitgliedern, Trennung, Geburt, Umzug, Arbeit, Krankheit oder Vermögen müssen zeitnah mitgeteilt werden. Wer den Bescheid erhält, sollte Regelbedarf, KdU, Einkommen, Freibeträge und Zeitraum einzeln prüfen; viele Fehler liegen nicht in der großen Formel, sondern in einer falsch eingeordneten Anlage.

Ablehnung, Widerspruch und typische Fehler im Bescheid

Gegen einen Bürgergeldbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Fehlt eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung, kann sich die Frist verlängern. Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen, das Aktenzeichen nennen und konkret erklären, welche Punkte falsch erscheinen. Eine ausführliche Begründung kann nachgereicht werden, sollte aber nicht zu lange offen bleiben.

Häufige Fehler sind falsch berechnetes Einkommen, übersehene Freibeträge, nicht berücksichtigte Mehrbedarfe, zu niedrig angesetzte Unterkunftskosten, falsche Haushaltszuordnung, doppelte Anrechnung von Kindergeld oder Unterhalt, falscher Beginn des Bewilligungszeitraums und Missverständnisse bei einmaligen Zahlungen. Bei Selbständigen sind vorläufige und abschließende Entscheidungen besonders prüfungsanfällig. Bei Umzug oder Trennung entstehen oft Übergangsmonate mit abweichender Bedarfsgemeinschaft.

Wenn das Jobcenter Leistungen ablehnt und die Existenzsicherung gefährdet ist, kommt neben dem Widerspruch ein Eilantrag beim Sozialgericht in Betracht. Sozialgerichtsverfahren sind für Versicherte und Leistungsberechtigte in der ersten Instanz gerichtskostenfrei. Beratung bieten Sozialverbände, Erwerbslosenberatungen, kommunale Beratungsstellen, Migrationsberatungen und Fachanwälte für Sozialrecht. Beratungshilfe kann beim Amtsgericht beantragt werden, wenn die finanziellen Voraussetzungen vorliegen.

Der Rechner kann bei einem Widerspruch helfen, indem er eine Gegenrechnung liefert. Er ersetzt aber keine Akteneinsicht und keine genaue Prüfung der Berechnungsbögen. Besonders sinnvoll ist der Vergleich zwischen Rechnerwert und Bescheid, wenn alle Eingabewerte dokumentiert sind: Haushaltsmitglieder, Altersgruppen, Miete, Einkommen und Bewilligungsmonat. Große Abweichungen sind ein Signal, die Berechnung Zeile für Zeile zu prüfen.

Beispiele und häufige Fragen zum Bürgergeld-Rechner

Beispiel Alleinerziehend: Eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern, einem Kind unter 6 und einem Kind zwischen 6 und 13, hat Regelbedarfe von 563 € + 357 € + 390 € = 1.310 €. Bei 900 € Warmmiete ergibt sich ein Bedarf von 2.210 €. Der Rechner addiert keinen Alleinerziehenden-Mehrbedarf; tatsächlich kann der Bescheid deshalb deutlich höher sein.

Beispiel Aufstocker: Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit 1.100 € Brutto und 650 € Warmmiete liegt nicht automatisch außerhalb des Bürgergeldes. Entscheidend sind Netto, Freibeträge und anerkannte Unterkunftskosten. Gerade Minijob, Teilzeit, Ausbildung, Krankheit und niedrige Löhne führen häufig zu ergänzendem Bürgergeld.

Ist Bürgergeld steuerpflichtig? Bürgergeld selbst ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Es kann aber mit steuerpflichtigem Erwerbseinkommen, Kindergeld, Unterhalt oder anderen Leistungen zusammenfallen, die eigene Regeln haben.

Zählt Kindergeld als Einkommen? In der Regel ja, vorrangig beim Kind. Wenn das Kind seinen Bedarf damit nicht vollständig deckt, beeinflusst es die Gesamtberechnung. Kinderzuschlag und Wohngeld sind alternative Leistungen; sie können Bürgergeld vermeiden, schließen sich aber in bestimmten Konstellationen aus.

Was passiert bei Sanktionen? Pflichtverletzungen können zu Leistungsminderungen führen, aber die Unterkunftskosten sind besonders geschützt. Der Rechner zeigt immer den ungeminderten rechnerischen Bedarf. Ob eine Minderung rechtmäßig ist, hängt vom konkreten Pflichtverstoß, der Anhörung und dem Bescheid ab.

Warum ist der Rechner nützlich, wenn das Jobcenter am Ende entscheidet? Weil viele Menschen gar keinen Antrag stellen, obwohl sie im Anspruchsbereich liegen. Ein transparenter Vorabwert senkt die Hürde: Man sieht, welche Eingaben den Anspruch treiben, welche Unterlagen wichtig sind und ob ein vollständiger Antrag wirtschaftlich sinnvoll ist.

Bereit für den Antrag?

Buronia hilft Ihnen, den vollständigen Antrag für Bürgergeld vorzubereiten — alle Pflichtfelder vorausgefüllt, alle Anlagen geprüft, ein einziger Versand an die zuständige Behörde.

Zur vollständigen Bürgergeld-Übersichtsseite →