Mehr zum Wohngeld
Detaillierte Erklärungen zu jeder Eingabe, der Mathematik dahinter und den geltenden Gesetzen — handgeschrieben, mit Quellenangabe.
Wie funktioniert der Wohngeld-Rechner?
Der Buronia Wohngeld-Rechner liefert eine schnelle Schätzung Ihres Wohngeld-Plus-Anspruchs auf Basis von vier Eingaben: Haushaltsgröße, Bruttokaltmiete, anrechenbares Familieneinkommen, Mietstufe der Gemeinde. Die Berechnung läuft in Echtzeit, ohne Anmeldung, ohne Datenspeicherung.
Wichtiger Hinweis: Das Wohngeldgesetz (WoGG) verwendet seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 statutarische Tabellen aus Anlage 1, die sich nicht in eine geschlossene Formel zusammenfassen lassen. Der offizielle BMWSB-Rechner führt Tabellen-Lookups durch. Buronia verwendet eine kalibrierte lineare Approximation, die für typische Haushalte (1–5 Personen, 0–4.000 € Einkommen, 0–1.500 € Miete) innerhalb von ±20 % des offiziellen Rechners liegt. Für die verbindliche Berechnung wenden Sie sich bitte an die Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder den offiziellen BMWSB-Rechner.
Wie wird das Wohngeld 2026 grob berechnet?
Die Buronia-Approximation:
Wohngeld ≈ M − k(Haushaltsgröße) × (Einkommen − 200)wobei M die anrechenbare Bruttokaltmiete (gedeckelt durch den Höchstbetrag der Mietstufe) ist, und k ein kalibrierter Faktor pro Haushaltsgröße:
- 1 Person: k = 0,46
- 2 Personen: k = 0,42
- 3 Personen: k = 0,38
- 4 Personen: k = 0,34
- 5 Personen: k = 0,30
Liegt das Einkommen über der Einkommensobergrenze für die Haushaltsgröße (1 Pers: 2.200 €; 2 Pers: 3.000 €; 3 Pers: 3.700 €; 4 Pers: 4.300 €; 5 Pers: 4.900 €), wird Wohngeld auf 0 € gesetzt.
Die exakte WoGG-Formel verwendet drei Parameter (a, b, c) aus Anlage 1 in der Konstruktion 1,15 · M · (1 − (a + b·M + c·Y) · Y) — diese ist nicht im Rechner implementiert, weil eine fehlerhafte Implementation eines Tabellen-Lookups zu groben Falschberechnungen führen würde. Eine ehrliche Schätzung ist besser als ein präzise wirkender, aber falscher Wert.
Was sind Mietstufen?
Deutschlands ~10.000 Gemeinden sind in sieben Mietstufen (I bis VII) eingeteilt — je teurer das Mietniveau am Ort, desto höher die Stufe und desto höher der maximal anrechenbare Mietbetrag in der Wohngeldberechnung.
- Stufe I — günstige ländliche Regionen (z. B. Teile von Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen). Höchstbetrag 1-Pers: 347 €.
- Stufe IV — mittlere deutsche Großstädte (z. B. Hannover, Bremen, Magdeburg, Saarbrücken). Höchstbetrag 1-Pers: 463 €.
- Stufe VII — teuerste Städte (München, Frankfurt am Main, Stuttgart). Höchstbetrag 1-Pers: 633 €.
Die Mietstufe Ihrer Gemeinde finden Sie:
- im aktuellen Wohngeldbescheid (falls Sie schon Wohngeld erhalten haben)
- auf wohngeld.org/mietstufe mit PLZ-Suche
- direkt bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt/Ihres Landkreises
Die Mietstufen werden alle 4 Jahre (zuletzt 2024) anhand des kommunalen Mietspiegels neu zugeordnet.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Wohngeld richtet sich an Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen — wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, bekommt KEIN Wohngeld (die KdU sind dort enthalten).
Anspruch hat:
- Mieter (Mietzuschuss)
- Eigentümer (Lastenzuschuss bei selbst genutzter Immobilie)
- Bewohner von Heimen (z. B. Pflegeheim, betreutes Wohnen) — als Mietzuschuss-Variante
Voraussetzungen:
- Einkommen liegt über der Bürgergeld-Schwelle, aber unter der Wohngeld-Einkommensobergrenze (siehe Tabelle "Wie wird das Wohngeld berechnet?")
- Wohnsitz in Deutschland
- Bei Studierenden: nur wenn nicht dem Grunde nach BAföG-berechtigt (faktische Zugangsvoraussetzung; seit der Wohngeld-Plus-Reform leichter erreichbar)
Mit der Reform 2023 ("Wohngeld Plus") ist der Kreis der Berechtigten von ~600.000 auf ~2 Millionen Haushalte gewachsen — viele Anspruchsberechtigte stellen den Antrag aber noch nicht.
So beantragen Sie das Wohngeld
Antragstelle ist die Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises (in Stadtstaaten: Bezirksamt). Der Antrag muss schriftlich gestellt werden — viele Kommunen bieten inzwischen Online-Formulare.
Erforderliche Unterlagen:
- Mietvertrag
- Nebenkostenabrechnung des Vorjahres (für die Bruttokaltmiete)
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder der letzten 12 Monate
- Kontoauszüge oder Bankbestätigungen
- Bescheinigung über etwaige andere Sozialleistungen (Krankengeld, Elterngeld etc.)
- Bei Eigentümern: Grundbuchauszug, Lastenaufstellung
Bearbeitungsdauer: meist 4–8 Wochen. Bei finanzieller Notlage kann eine Abschlagszahlung beantragt werden. Bewilligungszeitraum: in der Regel 12 Monate; danach Folgeantrag stellen.
Wichtig: Wohngeld kann rückwirkend nur ab Antragsmonat bewilligt werden — also nicht zu lange warten, sondern direkt beantragen, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.
Bereit für den Antrag?
Buronia hilft Ihnen, den vollständigen Antrag für Wohngeld vorzubereiten — alle Pflichtfelder vorausgefüllt, alle Anlagen geprüft, ein einziger Versand an die zuständige Behörde.