Buronia · Rechner

Wohngeld-Rechner 2026

Schnelle Schätzung Ihres Wohngeld-Plus-Anspruchs — indikativ, nach § 19 WoGG. Genaue Berechnung erfolgt durch die Wohngeldstelle.

2

Nettokaltmiete + kalte Betriebskosten. Heizung wird separat erfasst.

750

Brutto minus Pauschalabzüge (Steuern, KV, RV — meist ca. 30 % vom Brutto). Genauwert berechnet die Wohngeldstelle.

1800

I = günstigste Region, VII = teuerste (München, Frankfurt). Ihre Mietstufe steht im Wohngeldbescheid oder auf www.wohngeld.org/mietstufe.

Quelle: BMWSB — Wohngeld Plus / WoGG

Mehr zum Wohngeld

Detaillierte Erklärungen zu jeder Eingabe, der Mathematik dahinter und den geltenden Gesetzen — handgeschrieben, mit Quellenangabe.

Wie funktioniert der Wohngeld-Rechner?

Der Buronia Wohngeld-Rechner liefert eine schnelle Schätzung Ihres Wohngeld-Plus-Anspruchs auf Basis von vier Eingaben: Haushaltsgröße, Bruttokaltmiete, anrechenbares Familieneinkommen, Mietstufe der Gemeinde. Die Berechnung läuft in Echtzeit, ohne Anmeldung, ohne Datenspeicherung.

Wichtiger Hinweis: Das Wohngeldgesetz (WoGG) verwendet seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 statutarische Tabellen aus Anlage 1, die sich nicht in eine geschlossene Formel zusammenfassen lassen. Der offizielle BMWSB-Rechner führt Tabellen-Lookups durch. Buronia verwendet eine kalibrierte lineare Approximation, die für typische Haushalte (1–5 Personen, 0–4.000 € Einkommen, 0–1.500 € Miete) innerhalb von ±20 % des offiziellen Rechners liegt. Für die verbindliche Berechnung wenden Sie sich bitte an die Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder den offiziellen BMWSB-Rechner.

Wie wird das Wohngeld 2026 grob berechnet?

Die Buronia-Approximation:

Wohngeld ≈ M − k(Haushaltsgröße) × (Einkommen − 200)

wobei M die anrechenbare Bruttokaltmiete (gedeckelt durch den Höchstbetrag der Mietstufe) ist, und k ein kalibrierter Faktor pro Haushaltsgröße:

  • 1 Person: k = 0,46
  • 2 Personen: k = 0,42
  • 3 Personen: k = 0,38
  • 4 Personen: k = 0,34
  • 5 Personen: k = 0,30

Liegt das Einkommen über der Einkommensobergrenze für die Haushaltsgröße (1 Pers: 2.200 €; 2 Pers: 3.000 €; 3 Pers: 3.700 €; 4 Pers: 4.300 €; 5 Pers: 4.900 €), wird Wohngeld auf 0 € gesetzt.

Die exakte WoGG-Formel verwendet drei Parameter (a, b, c) aus Anlage 1 in der Konstruktion 1,15 · M · (1 − (a + b·M + c·Y) · Y) — diese ist nicht im Rechner implementiert, weil eine fehlerhafte Implementation eines Tabellen-Lookups zu groben Falschberechnungen führen würde. Eine ehrliche Schätzung ist besser als ein präzise wirkender, aber falscher Wert.

Was sind Mietstufen?

Deutschlands ~10.000 Gemeinden sind in sieben Mietstufen (I bis VII) eingeteilt — je teurer das Mietniveau am Ort, desto höher die Stufe und desto höher der maximal anrechenbare Mietbetrag in der Wohngeldberechnung.

  • Stufe I — günstige ländliche Regionen (z. B. Teile von Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen). Höchstbetrag 1-Pers: 347 €.
  • Stufe IV — mittlere deutsche Großstädte (z. B. Hannover, Bremen, Magdeburg, Saarbrücken). Höchstbetrag 1-Pers: 463 €.
  • Stufe VII — teuerste Städte (München, Frankfurt am Main, Stuttgart). Höchstbetrag 1-Pers: 633 €.

Die Mietstufe Ihrer Gemeinde finden Sie:

  • im aktuellen Wohngeldbescheid (falls Sie schon Wohngeld erhalten haben)
  • auf wohngeld.org/mietstufe mit PLZ-Suche
  • direkt bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt/Ihres Landkreises

Die Mietstufen werden alle 4 Jahre (zuletzt 2024) anhand des kommunalen Mietspiegels neu zugeordnet.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld richtet sich an Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen — wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, bekommt KEIN Wohngeld (die KdU sind dort enthalten).

Anspruch hat:

  • Mieter (Mietzuschuss)
  • Eigentümer (Lastenzuschuss bei selbst genutzter Immobilie)
  • Bewohner von Heimen (z. B. Pflegeheim, betreutes Wohnen) — als Mietzuschuss-Variante

Voraussetzungen:

  • Einkommen liegt über der Bürgergeld-Schwelle, aber unter der Wohngeld-Einkommensobergrenze (siehe Tabelle "Wie wird das Wohngeld berechnet?")
  • Wohnsitz in Deutschland
  • Bei Studierenden: nur wenn nicht dem Grunde nach BAföG-berechtigt (faktische Zugangsvoraussetzung; seit der Wohngeld-Plus-Reform leichter erreichbar)

Mit der Reform 2023 ("Wohngeld Plus") ist der Kreis der Berechtigten von ~600.000 auf ~2 Millionen Haushalte gewachsen — viele Anspruchsberechtigte stellen den Antrag aber noch nicht.

So beantragen Sie das Wohngeld

Antragstelle ist die Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises (in Stadtstaaten: Bezirksamt). Der Antrag muss schriftlich gestellt werden — viele Kommunen bieten inzwischen Online-Formulare.

Erforderliche Unterlagen:

  • Mietvertrag
  • Nebenkostenabrechnung des Vorjahres (für die Bruttokaltmiete)
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder der letzten 12 Monate
  • Kontoauszüge oder Bankbestätigungen
  • Bescheinigung über etwaige andere Sozialleistungen (Krankengeld, Elterngeld etc.)
  • Bei Eigentümern: Grundbuchauszug, Lastenaufstellung

Bearbeitungsdauer: meist 4–8 Wochen. Bei finanzieller Notlage kann eine Abschlagszahlung beantragt werden. Bewilligungszeitraum: in der Regel 12 Monate; danach Folgeantrag stellen.

Wichtig: Wohngeld kann rückwirkend nur ab Antragsmonat bewilligt werden — also nicht zu lange warten, sondern direkt beantragen, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.

Bereit für den Antrag?

Buronia hilft Ihnen, den vollständigen Antrag für Wohngeld vorzubereiten — alle Pflichtfelder vorausgefüllt, alle Anlagen geprüft, ein einziger Versand an die zuständige Behörde.

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